Sitz Calvià · Partner in Liechtenstein
Substanz entsteht über Jahre.
Struktur entscheidet über Generationen.
*Liechtensteiner Steuerrecht. Deutsche und österreichische Steuerpflicht (Wegzugs- und Zurechnungsbesteuerung) bleibt unberührt.
Wer unternehmerisch erfolgreich ist, kennt das Problem: Das Vermögen wächst, aber der Schutz hält nicht Schritt. Haftungsrisiken, Steuerlast, ungeklärte Nachfolge. Die meisten Berater analysieren. Wenige handeln.
VADUZ Advisory strukturiert Ihr Vermögen über Familienstiftungen in Liechtenstein. Rechtlich belastbar, steuerlich effizient und auf Erhalt über Generationen angelegt. Jede Struktur wird auf Ihre Situation zugeschnitten.
Der erste Schritt: Ein vertrauliches Gespräch, in dem wir Ihre Ausgangslage verstehen.
Klingt relevant für Ihre Situation? In 60 Sekunden zur Modellrechnung oder unverbindliches Erstgespräch vereinbaren.
Wir prüfen Ihre Ausgangslage, bereiten die Unterlagen auf und begleiten die Eröffnung bei einer Liechtensteiner Privatbank. Festhonorar 3.500 €, bei einem späteren Stiftungsmandat vollständig anrechenbar.
Mehr erfahrenEin Konto schützt Liquidität, kein Vermögen über Generationen. Wer weitergeht, baut darauf die Stiftung auf: Statuten, Beistatuten, Sitzbesetzung und laufende Betreuung.
Mehr erfahrenAb dem 11. Januar 2027 dürfen Banken aus Drittstaaten, etwa aus der Schweiz, Großbritannien oder Dubai, Einlagen- und Kreditgeschäft in einem EU-Land nur noch über eine dort zugelassene Zweigstelle aktiv anbieten (Art. 21c CRD VI). Viele Institute werden diesen Aufwand im Privatkundengeschäft nicht auf sich nehmen.
Die Pflicht trifft die Banken, nicht deren Kunden: Bestehende Konten bleiben, und wer von sich aus auf ein ausländisches Institut zugeht, entscheidet weiterhin frei. Was schmaler wird, ist die Auswahl. Liechtenstein gehört zum Europäischen Wirtschaftsraum und ist von der Regelung nicht betroffen.
Rechtsgrundlage: Art. 21c der Richtlinie (EU) 2024/1619 (CRD VI), anwendbar ab 11. Januar 2027, in Deutschland umgesetzt in §§ 53c und 53cc KWG. Die Regelung richtet sich an Kreditinstitute, nicht an Privatpersonen. Ein Verbot für EU-Bürger, Konten im Ausland zu führen, besteht nicht und ist auch nicht geplant.
Viele Berater strukturieren Vermögen. Wir gehen einen Schritt weiter: Auf Wunsch übernehmen wir die Protektor-Funktion in Liechtensteiner Stiftungsstrukturen, eine aktive Schutzrolle im Mandat.
Das bedeutet: Wir stehen nicht nur beratend zur Seite, sondern können als Protektoren direkt in die Stiftungsstruktur eingebunden werden. In dieser Funktion kontrollieren wir den Stiftungsrat, schützen die Interessen der Begünstigten und stellen sicher, dass das Vermögen dauerhaft im Sinne des Stifters verwaltet wird.
Diese Rolle erfordert höchstes Vertrauen und absolute Integrität. Genau das ist unser Anspruch.
Schutzfunktion in der Stiftungsstruktur, auf Wunsch als Teil des Mandats. Kontrolle und Sicherung im Sinne des Stifters.
Strategische Strukturplanung für internationale Vermögen. Steuerliche Beratung über unsere Partnerkanzlei (§ 3 StBerG).
Von Corporate-Strukturen bis Private Wealth. Wir kennen beide Seiten.
Begleitete Eröffnung bei einer Liechtensteiner Privatbank. Vorprüfung, Herkunftsnachweis und Einreichung als Festhonorar, bei einem Stiftungsmandat vollständig anrechenbar.
Mehr erfahrenStrukturierung und Etablierung von Familienstiftungen in Liechtenstein für langfristigen Vermögensschutz über Generationen.
Mehr erfahrenRechtlich belastbare Absicherung internationaler Vermögenswerte gegen unvorhersehbare Haftungs- und Vermögensrisiken.
Mehr erfahrenStrukturierung internationaler Vermögen mit steuerlicher Wirkung. Steuerliche Beratung erfolgt durch unsere Partnerkanzlei gem. § 3 StBerG.
Mehr erfahren
Unser Sitz und der einzige eigene Standort. Von hier aus führen wir die Mandate und sind Ansprechpartner für alles, was Ihre Struktur betrifft. Nähe zu Mandanten, die ihren Lebensmittelpunkt nach Spanien verlagern.
Die Umsetzung liegt bei lizenzierten Spezialisten: Treuhänder in Liechtenstein für die Stiftungsgründung, unsere Partnerkanzlei in Magdeburg für die steuerliche Beratung, Anwälte in Spanien für Wohnsitzfragen. Eigene Büros unterhalten wir dort nicht.
In 30 Minuten ordnen wir Ihre Situation strategisch ein und klären, wie wir Ihnen konkret weiterhelfen können. Vertraulich und unverbindlich.
Erstgespräch vereinbarenFelix Heller, Geschäftsführung