Vermögensschutz wirkt
nur im Voraus

Vermögensschutz beginnt lange vor dem Schadensfall. Wer wartet, bis ein Gläubiger klopft, eine Scheidung droht oder ein Erbstreit ausbricht, hat die wichtigsten Optionen bereits verloren.

VADUZ Advisory strukturiert Vermögen so, dass es rechtlich vom persönlichen Haftungsraum getrennt wird. Grundlage sind anerkannte, offengelegte Strukturen in Liechtenstein, keine Verschleierung.

Gläubigerschutz

Vermögen in einer Stiftung gehört der Stiftung, nicht dem Stifter. Ist die Übertragung rechtzeitig und vollständig vollzogen, greifen persönliche Haftungsrisiken nicht mehr auf dieses Vermögen durch. Erfolgt sie erst, wenn ein Risiko absehbar ist, kann sie angefochten werden.

Scheidungsschutz

Rechtzeitig eingebrachtes Stiftungsvermögen bleibt beim Zugewinnausgleich regelmäßig außen vor. Entscheidend ist der Zeitpunkt der Einbringung, nicht die Struktur allein.

Erbschutz

Klare Regelung durch Stiftungsurkunde statt Erbstreit. Pflichtteilsansprüche entfallen dadurch nicht automatisch, sie verlieren bei rechtzeitiger Übertragung über zehn Jahre schrittweise an Gewicht.

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Wann Asset Protection
entscheidend wird

01

Unternehmer mit Haftungsrisiko

  • Geschäftsführer-Haftung kann auf Privatvermögen durchgreifen
  • Stiftungsstruktur trennt Privat- von Geschäftsvermögen
  • Schutz des Stiftungsvermögens auch in der Unternehmensinsolvenz, sofern die Übertragung außerhalb der Anfechtungsfristen liegt
02

Vermögen in mehreren Ländern

  • Internationale Vermögenswerte brauchen eine zentrale Struktur
  • Liechtenstein als politisch stabiler, neutraler Standort
  • Anerkanntes Rechtssystem mit langer Tradition
03

Familienvermögen sichern

  • Klare Zuordnung von Familienvermögen, mit Wirkung abhängig vom Zeitpunkt der Einbringung
  • Vermeidung von Erbstreitigkeiten zwischen Generationen
  • Langfristige Vermögenserhaltung über Generationen
04
Abgrenzung

Was wir nicht machen

  • Keine Mandate bei laufenden Vollstreckungen oder Gläubigerauseinandersetzungen
  • Keine Verschleierung von Vermögen gegenüber Behörden
  • Keine Gestaltung, die einen bereits absehbaren Anspruch vereiteln soll
  • Struktur ist Vorsorge, keine Flucht

Schutz von innen heraus

Auf Wunsch übernehmen wir in Liechtensteiner Stiftungsstrukturen die Protektor-Funktion und werden so Teil der Schutzstruktur, nicht nur Berater. In dieser Rolle kontrollieren wir den Stiftungsrat, überwachen die Einhaltung der Stiftungsurkunde und sichern die Interessen der Begünstigten, aktiv und dauerhaft.

Was Mandanten wissen wollen

Asset Protection bedeutet die rechtliche Trennung von Vermögen und persönlichem Haftungsraum. Durch anerkannte Strukturen wie die Familienstiftung in Liechtenstein wird Vermögen so positioniert, dass es vor Gläubigerzugriffen, Haftungsrisiken und familiären Veränderungen geschützt ist.
Vermögen, das in eine Liechtensteiner Familienstiftung eingebracht wurde, gehört rechtlich der Stiftung. Liechtenstein ist nicht dem Lugano-Übereinkommen beigetreten, weshalb ausländische Zugewinnausgleichsansprüche dort grundsätzlich nicht vollstreckt werden können. Je früher die Einbringung erfolgt, desto belastbarer ist der Schutz. Im Erstgespräch analysieren wir Ihre konkrete Situation im Detail.
Vor dem Schadensfall, also bevor konkrete Ansprüche absehbar sind. Wer erst überträgt, wenn ein Risiko bereits im Raum steht, muss mit einer Anfechtung rechnen. Dabei zählt nicht nur Liechtensteiner Recht: Gegenüber einem in Deutschland ansässigen Stifter greifen die deutschen Anfechtungsfristen nach AnfG und InsO, die je nach Fallgestaltung bis zu zehn Jahre zurückreichen können. Eine belastbare Aussage ist deshalb nur zu Ihrer konkreten Situation möglich. Der Grundsatz bleibt: Je früher die Struktur steht, desto belastbarer ist der Schutz.
Ja, vollständig. Die Familienstiftung ist im Liechtensteinischen Personen- und Gesellschaftsrecht (PGR) verankert und wird durch die Stiftungsaufsichtsbehörde (STIFA) beim Amt für Justiz beaufsichtigt. Liechtenstein ist EWR-Mitglied, erfüllt die zentralen OECD-Standards für Transparenz und nimmt am automatischen Informationsaustausch (AIA) teil. Es handelt sich nicht um Verschleierung, sondern um legale Vermögensstrukturierung.
Ja. Wir arbeiten ergänzend zu Ihrem bestehenden Steuerberater und koordinieren uns eng. Die internationale Strukturplanung ergänzt die nationale Steuerberatung, ersetzt sie aber nicht.

Lassen Sie uns Ihre Situation analysieren

Jede Vermögenssituation ist einzigartig. Im vertraulichen Erstgespräch prüfen wir, welche Schutzstruktur für Sie sinnvoll ist.

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